Bauen in Mamas Garten: Die drei Wege zur Grundstücksteilung

Wie wäre es, zurück nach Hause zu ziehen? Also nicht in das Elternhaus, sondern in ein Eigenheim in Mamas und Papas großem Garten. Die Grundstücksteilung kann die Lösung einer langen Suche sein.

In manchen Orten ist das Nachverdichten in einem Garten die einzige Möglichkeit, einen Bauplatz zu bekommen. 

Symbolbild: Jens Schierenbeck/dpa

Bad Honnef. (dpa) Baugrundstücke sind rar und sie sind teuer. Wer eines sucht, ist manchmal der Verzweiflung nahe. Dabei kann die Lösung direkt vor der Haustür liegen: Warum nicht das große Grundstück der Eltern teilen und dort bauen?

„Früher wurden Einfamilienhäuser häufig auf zu großen Grundstücken gebaut“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau. Neben dem Wohnhaus wurde häufig ein großer Garten angelegt. Doch heute genügt vielen zum Gärtnern auch eine kleinere Fläche. Ein Teil des Grundstücks abzutrennen, liegt also nahe –

entweder um es den Kindern zu geben oder zu verkaufen. „Allerdings darf man nicht einfach so auf einem Stück Land bauen, auch wenn es den eigenen Eltern gehört“, sagt Sandra Queißer vom Verband Privater Bauherren. Ob das möglich ist, zeigt sich in den Bebauungsplänen. Die entsprechende Info gibt es beim Bauamt, oft finden sich die Pläne auch online.

Festlegungen im Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan können die Mindestgröße eines Baugrundstücks, die Bauweise und die zulässigen überbaubaren Grundstücksflächen festgeschrieben sein – alles Faktoren, die bei der Teilung einer Fläche eine Rolle spielen. Geregelt ist auch, wie viele Geschosse erlaubt sind und wie groß die Abstände zu den Nachbarn sein müssen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Grundstück neu zu begrenzen: die reale und die ideelle Teilung. In den meisten Bundesländern wird zur Teilung eines Grundstücks keine behördliche Genehmigung benötigt. Ausgenommen hiervon sind Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In jedem Fall muss aber ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro das Grundstück vermessen. Dabei werden die genaue Größe des Grundstücksteils und der Grenzverlauf ermittelt, auch werden neue Grenzsteine gesetzt.„Zum Schluss werden die neuen Verhältnisse im Grundbuch eingetragen“, sagt Sandra Queißer. „Für den früheren Eigentümer fällt dann ein Teil der Grundsteuer weg, weil sein Grundstück nun kleiner ist.

Jetzt gibt es zwei Grundstücke mit zwei separaten Eigentümern. Dieses Modell empfiehlt sich auch beim Neubau eines Doppelhauses. „Man kann viel Geld sparen, wenn man gemeinsam mit dem künftigen Nachbarn ein Grundstück kauft und es dann teilt“, rät Christoph Windscheif.

Aber eine reale Teilung des Grundstücks ist nicht in jedem Fall möglich. Manchmal ist sie nicht zulässig. „Grundstücke dürfen nicht beliebig bebaut werden, insbesondere darf der Anteil des Gebäudes nicht zu groß werden“, sagt André Dietrich-Bethge, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein. „Wird zum Beispiel der große Garten abgetrennt, kann das Einfamilienhaus, das auf dem restlichen Grundstück steht, baurechtlich zu viel Platz einnehmen.“ Dann kann man das Grundstück aber trotzdem teilen, zwar nicht real, aber immerhin ideell.

Spielregeln der Gemeinschaft

Die ideelle Teilung wird in der Praxis vor allem bei Mehrfamilienhäusern, aber auch bei Doppel- und Reihenhäusern angewendet. Sie ist jedoch auch bei frei stehenden Einfamilienhäusern möglich. Dabei wird das Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt. „Jedem gehört seine Wohnung oder sein Reihenhaus allein, die Gemeinschaftsflächen gehören allen zusammen“, erklärt der Rechtsanwalt und Notar André Dietrich-Bethge. Der Nachteil: In der Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch die ideelle Teilung entsteht, müssen sich alle an die Spielregeln der Gemeinschaft halten. Bei einer realen Teilung sind die Freiheiten der Eigentümer größer.

Zwar spart man sich bei einer ideellen Teilung die Vermessungskosten. Dafür ist aber eine sogenannte Teilungserklärung notwendig, die notariell beurkundet und dann beim Grundbuchamt eingereicht werden muss. Von den Inhalten der Teilungserklärung hängt entscheidend ab, welche Rechte jeder Miteigentümer hat. „Es gibt durchaus Modelle, in denen die Miteigentümer nahezu den gleichen Status erreichen wie die klassischen Grundstückseigentümer“, sagt André Dietrich-Bethge.

Wenn sich die Generationen gut verstehen, ist es auch möglich, auf dem elterlichen Grundstück zu bauen, ohne es vorher zu teilen. Auch da kommt es wieder auf den Bebauungsplan an. Notar André Dietrich-Bethge nennt aber den Haken dieses Modells: „Aber bei solchen Projekten muss man bedenken, dass demjenigen das Haus gehört, auf dessen Grundstück es steht. Das kann zu Konflikten führen.“

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