Kein Verbot – aber Auflagen werden strenger

Das Klimaschutzprogramm des Bundes hat Folgen für viele Besitzer von Ölheizungen. In einigen Jahren können sie nur noch mit Auflagen neue Anlagen einbauen. Aber auch Förderungen sind möglich.

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Dieses Bild einer Öl-Lieferung vor der Heizsaison könnte bald der Vergangenheit angehören: Neue Auflagen erschweren Heizungsbesitzern ab 2026 den Ersatz ihrer bestehenden Anlage. Bild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Berlin. (dpa) Etwa 5,5 Millionen Ölheizungen versorgen rund 20 Millionen Menschen in Deutschland mit Wärme. Die meisten Anlagen sind in ländlichen Regionen im Betrieb – und die allermeisten davon nun von Neuregelungen durch das Klimapaket des Bundes betroffen. Hier ein paar Punkte, die Betreiber dazu wissen müssen.

■ Muss ich meine Ölheizung austauschen?

Nein, ein Verbot von Ölheizungen gibt es durch die Neuregelung nicht. Aber es ist vorgesehen, dass der Austausch einer Ölheizung in der Zukunft an Bedingungen geknüpft ist. Von 2026 an sollen Hausbesitzer in der Regel nur noch Anlagen mit Ölbetrieb installieren können, wenn sie eine Hybridlösung nutzen, also die Kombination einer Ölheizung mit einer Anlage für erneuerbare Energien. Geregelt werden soll dies im neuen Gebäudeenergiegesetz, über welches 2020 entschieden wird. Experten zufolge gilt es als unstrittig, dass das Gesetz kommt.

■ Was ist eine Hybridheizung?

Sie nutzt mehrere Energiequellen, in der Regel Öl oder Gas zusammen mit erneuerbaren Energien wie Solar- oder thermische Energie aus der Luft oder dem Boden. Bei Hybridlösungen werden die erneuerbaren Energien für die Heizung und zur Bereitung von Warmwasser zuerst genutzt. Erst in Zeiten mit sehr hohem Wärmebedarf im Winter wird Öl oder Gas zugeschaltet. Deren Verbrauch sinkt damit deutlich.

■ Gibt es Ausnahmen von den Regelungen?

Ja, in Härtefällen. Wie genau das in der Praxis geregelt sein wird, ist Experten zufolge aber noch nicht ganz klar. „Es steht in dem Gesetz „bei unbilliger Härte gilt das alles nicht“ – also in Fällen, wo man eine extreme Unwirtschaftlichkeit nachweisen kann“, sagt Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies werde wohl auf Haushalte zutreffen, deren Gebäude sich nicht wirtschaftlich auf andere Heizstoffe umrüsten lassen. Loch verweist hier zum Beispiel auf Fachwerkhäuser und unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Für die meisten Hausbesitzer hingegen – zwei Drittel bis drei Viertel der Fälle – erwartet er keine großen Probleme.

■ Ich will meine Ölheizung austauschen. Was kann ich wählen?

Die einfachste Lösung ist zwar eine Umstellung auf Gas oder Fernwärme. Letztere gibt es aber vornehmlich in dicht besiedelten Räumen, auch Gas ist vielerorts nicht verfügbar. „Unserer Schätzung zufolge können 3,1 bis 3,2 Millionen Ölheizungen nicht ans Gas angeschlossen werden“, sagt Andreas Lücke vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Oder der Anschluss kann teuer werden: „Wenn das Gasnetz zum Beispiel 15 bis 20 Meter weit vom Haus weg liegt, kostet der Gasanschluss zwischen 5000 und 8000 Euro.“ Solartechnik bietet sich nicht auf Dächern an, die nach Norden gerichtet sind, eine Wärmepumpe ist nicht in jedem Bestandsbau einsetzbar. „Denn sie erfordert bestimmte technische Rahmenbedingungen sowohl im Haus – der Wärmestandard sollte nicht zu schlecht sein, die Heizkörper sollten angepasst sein -, als auch außerhalb des Hauses“, erklärt Verbraucherschützer Loch.

■ Gibt es eine Förderung?

Der Staat bietet all jenen, die schon vor dem Jahr 2026 handeln wollen, finanzielle Anreize: Sie erhalten auf zwei Weisen Förderung, wenn sie vorzeitig ihre alte Ölheizung ersetzen – aber in fast allen Fällen nur, wenn sie tatsächlich komplett auf Heizöl verzichten. Eine Möglichkeit wird eine steuerliche Förderung sein. Haus- oder Wohnungsbesitzer können 20 Prozent der Investition – jedoch maximal 40000 Euro – auf drei Jahre verteilt von der Steuer abziehen. Bei dieser Maßnahme ist es laut BDH aber nicht möglich, einen alten Ölkessel gegen einen neuen einzutauschen. Und ein Umstieg auf einen Gas-Brennwertkessel soll nur möglich sein, wenn man auf eine Anlage setzt, die in der Fachsprache „renewable ready“ ist: Sie kann ohne größere Umbauten künftig auch mit anderen umweltfreundlichen Energieträgern betrieben werden – also wieder eine Hybridlösung. Die direkte Beimischung erneuerbarer Energien ist ebenfalls förderfähig. Als alternative Fördermöglichkeit ist eine Abwrackprämie vorgesehen. Im Gespräch ist Experten zufolge eine mehrstufige Förderregelung bei der Abkehr von Öl. Höhere Fördersätze soll man erhalten können, wenn man erneuerbare Energien beimischt oder ausschließlich darauf setzt. Bei der Abwrackprämie kann es noch Zuschüsse für eine Heizweise geben, die Öl als Energieträger weiterhin vorsieht. So soll es laut BDH beim Tausch eines Ölkessels gegen neue Öl-Brennwerttechnik mit EU-Energieeffizienzklasse A und Einbindung einer Solarthermie-Anlage einen 30-Prozent-Zuschuss für die Kosten der Solaranlage geben. 

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Es gibt kein Verbot für Öl-Heizungen, die Auflagen für den Tausch werden aber künftig strenger sein. Bild: Andrea Warnecke/dpa-tmn


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