Neuer Raum mit Trockenbauwänden

Ob Kinderzimmer oder begehbarer Kleiderschrank: Bedürfnisse ändern sich schneller, als eine größere Wohnung gefunden ist. Möglich ist der Einbau einer Trockenbauwand – das geht auch in Mietwohnungen.

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Kaum vorstellbar, dass das früher mal nur ein großer Raum war: Ist man als Heimwerker geübt, kostet eine Trockenbauwand auch weniger Nerven als ein Umzug. Bild: Knauf Bauprodukte/DIY Academy/dpa

Köln/Berlin. (dpa) Eigentlich wäre genug Platz da, nur braucht man statt eines Zimmers plötzlich zwei. Was tun? Umziehen? Nein, einfach die Wohnung umbauen – mit Trockenbauwänden. Das ist unter Umständen sogar in Mietwohnungen erlaubt. Recht schnell gelingt eine neue Trennwand mit Gipskarton-Bauplatten. „Sie gibt es als graue, einfache Ausbauplatte oder mit grünem Karton ummantelt. Diese ist zusätzlich imprägniert“, erklärt Robert Raschke-Kremer, Kurs-Trainer bei der DIY-Academy in Köln. Gipskarton wird häufig als Rigips bezeichnet, obwohl dies nur ein Markenname ist und keine spezielle Gipsplatte. Eine ökologische Alternative sind Lehmbauplatten. Allerdings seien diese noch ein Nischenprodukt, sagt der Bautechniker. So wird die Ständerkonstruktion gebaut:

■ Schritt 1: Position bestimmen und Profile vorbereiten

Als erstes wird die Position der Trennwand am Boden entlang der Decke und der Wände markiert. „Am besten man erstellt zuvor eine Skizze von der neuen Wand und ihren möglichen Ausschnitten für Elektroanschlüsse und eine Tür“, erzählt Raschke-Kremer. Erst dann werden die Profile für das Ständerwerk, an dem die Ausbauplatten später befestigt werden, auf die gemessene Höhe und Breite gesägt. „Im Trockenbau werden überwiegend U- und C-Profile aus Blech eingesetzt. Es gibt aber auch welche aus Holz“, erklärt Raschke-Kremer. Geübte Heimwerker können sich ein Wandgerüst auch aus Kanthölzern bauen. Allerdings ist Holz nicht ganz so formstabil wie Metall. Mit der Breite der Blechprofile legt man fest, was man hinter der Platte einbauen will. Das können Dämmplatten aus Mineralwolle sein oder eine weitere Bauplatte. „Je dicker die Wand ist, desto höher ist ihr Wärme- und Schallschutz“, weiß der Innenausbau-Profi. Wichtig ist auch, die Wände zu allen Seiten vom Schall zu entkoppeln. „Das macht man zum einen, indem man ein Dichtband in das Profil einlegt. Und zum anderen, indem man mittels Keilen eine Fuge breit Abstand einplant, die später mit elastischem Acryl geschlossen wird“, erklärt er.

„Generell darf der Mieter wohnen, wie er möchte. Ab wann die bauliche Veränderung jedoch in die Gebäudesubstanz eingreift, beurteilen Gerichte verschieden.“

Jutta Hartmann, Deutscher Mieterbund Berlin

■ Schritt 2: Gerüst an den Seiten befestigen

Das Gerüst muss an jeder Seite mit den bestehenden Zimmerwänden befestigt werden. „An den Seiten wird es über C-Profile an die Wand geschraubt, an der Decke mit U-Profilen“, erklärt Raschke-Kremer. Einzige Ausnahme bildet das U-Profil am Boden. Das verklebt man laut dem Experten mit einem flexiblen Montagekleber. Steht der Metallrahmen, werden je nach Breite der Wand mehrere Ständer vertikal eingesetzt. Raschke-Kremer empfiehlt einen maximalen Abstand von 62,5 Zentimetern, um die Platten sicher daran verschrauben zu können. Wer eine Tür plant, setzt an ihrer Stelle stärkere UA-Profile.

Schritt 3: Platten auf die Bleche schrauben

„Beim Beplanken der Profile und Ständer gilt es, die Platten im Verbund – also versetzt – anzuschrauben. So ist die Konstruktion stabiler“, sagt Raschke-Kremer. Hierfür werden spezielle Gipskartonschrauben, auch Schnellbauschrauben genannt, verwendet. „Schrauben dürfen in Gipskartonplatten nicht zu weit eingedreht werden, damit sie gut zusammenhalten und später besser bearbeitet werden können“, erklärt er. Der Schraubkopf sollte plan mit der Oberfläche abschließen. Ein Akkuschrauber mit einem Bithalter für den Tiefenanschlag kann hierbei nützlich sein.

Schritt 4: Oberfläche verspachteln und verschönern

Steht die Wand, wird die Oberfläche möglichst ganzflächig verspachtelt. Nur so erhält man eine glatte Oberfläche, die beliebig gestaltet werden kann“, erklärt Raschke-Kremer. Zum Beispiel mit Dispersionsfarbe oder Tapete. Zuvor brauchen die Platten einen Auftrag Tiefgrund, damit Farbe und Kleister besser haften. Eine Alternative sind Trockenbaufarben. Sie enthalten bereits eine Grundierung. Einfache Gipskartonwände sind nicht so belastbar wie Steinwände. Daher rät Raschke-Kremer: „Wer weiß, wo später ein Hängeschrank befestigt werden soll, kann auf oder hinter der Platte einen Querriegel aus Holz einplanen oder sie einfach doppelt beplanken.“ Ob Mieter eine solche Leichtbauwand in ihrer Wohnung errichten können, hängt vom Einzelfall ab. „Generell darf der Mieter wohnen, wie er möchte. Ab wann die bauliche Veränderung jedoch in die Gebäudesubstanz eingreift, beurteilen Gerichte verschieden“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund in Berlin. So entschied das Landgericht Essen, dass das Setzen von Leichtbauwänden zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöre und den Mietern erlaubt sei (LG Essen WuM 1987, 257). Anders das Landgericht Berlin: Hier wurde das Errichten einer Trennwand aus Gipskarton als nicht vertragskonform eingestuft (LG Berlin 2016: 63 S 115/16). „Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Vermieter zuvor schriftlich zustimmt“, rät Hartmann. In einer solchen Vereinbarung kann man dann auch festlegen, was bei Vertragsende passiert – ob der Vermieter die Wand übernimmt oder der Mieter sie wieder abbauen muss. Besteht eine Rückbaupflicht, können Mieter wie folgt vorgehen: „Mit einer Oszillationssäge ein Loch bis in den Hohlraum schneiden. Dichtfugen aufschneiden. Die Platten nach vorne hin abziehen und die Profile abschrauben“, sagt Robert Raschke-Kremer. Und schon ist der zweigeteilte Raum wieder eins. 


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