Von 7 bis 20 Uhr Pflicht

(dpa/tmn) Bei Schnee und Eis im Winter müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass die Wege vor ihrer Tür weiter begehbar sind. Grundsätzlich müssten der Bürgersteig vor dem Haus, der Hauseingang und meist auch der Weg zu den Mülltonnen sicher sein, teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) mit.

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Den Weg frei machen: Selbst wenn der Eigentümer das Schneeschippen an Mieter überträgt, muss er kontrollieren, ob der Bürgersteig vor dem Haus verkehrssicher ist. Archivbild: Tobias Hase/dpa-tmn

Schnee schippen und Sand oder Granulat streuen müssen Eigentümer montags bis samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht meist ein bis zwei Stunden später. Sollte es in dieser Zeit erneut schneien oder frieren, muss entsprechend nachgearbeitet werden. Die genauen Regelungen finden Eigentümer in den Ortssatzungen von Gemeinden und Städten.

In Mietshäusern können Eigentümer die Aufgaben an die Mieter übertragen – das müsse jedoch ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sein, erklärt der Verband. Sollten Eigentümer jemanden mit der Räumung beauftragen, müssten sie trotzdem kontrollieren, ob Bewohner oder Räumdienste ihren Pflichten nachgehen.

Wichtig im Winter ist auch eine ordentlich funktionierende Heizung. Dafür sollte ein Techniker rechtzeitig vor den kalten Temperaturen den Heizbrenner einstellen und den Heizkessel warten. Kleinere Aufgaben können auch die Bewohner übernehmen – etwa das Entlüften der Heizung.

Für ein angenehmes Klima in der Wohnung oder im Haus muss im Winter überdies richtig gelüftet werden: In Bad, Küche und Wohnräumen sammelt sich tagsüber Luftfeuchtigkeit an, die am besten mehrmals täglich durch fünf- bis zehnminütiges Stoßlüften abgeführt wird.

Über längere Zeit gekippte Fenster führen dagegen zu einem schleichenden Wärmeverlust.


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