Was wie und wann förderfähig ist

(dpa/tmn) Für die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung im Privathaushalt gibt es viele Förderungen. Was wie und wann förderfähig ist, ist aber kompliziert. Neben der KfW-Förderbank, einigen Bundesländern und Kommunen ist eine wichtige Förderstelle das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAfA.

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Für Pelletöfen können Hausbesitzer Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) erhalten. Archivbild: Inga Kjer/dpa-tmn

Für sein Marktanreizprogramm ist laut Verbraucherzentrale Bundesverband meist Voraussetzung, dass in dem geförderten Haus vorher für mindestens zwei Jahre eine Heizung installiert war. Nur in manchen Fällen sind Neubauten förderfähig. Ein grober Überblick der BAfA-Förderungen:

■ Solar: „Die Basisförderung für die Installation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beträgt 140 Euro pro Quadratmeter Solarkollektorfläche“, erläutert Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft. Der Mindestzuschuss beläuft sich auf 2000 Euro. Weitere 500 Euro gibt es für den Tausch des bestehenden Heizkessels ohne Brennwerttechnik gegen einen Öl- oder Gasbrennwertkessel. Wer einen hydraulischen Abgleich vornehmen lässt, erhält zudem 600 Euro und kann die Förderung um nochmals 20 Prozent erhöhen. Wer mehrere erneuerbare Energien kombiniert, erhält auch Zuschüsse: Für die Errichtung einer Solarthermieanlage zusammen mit einem Pelletkessel oder einer Wärmepumpe gibt es einen Kombinationsbonus von 500 Euro. Dazu kommen die Fördersätze für die einzelnen Technologien: So kommen zum Beispiel bei der Zuschaltung eines Pelletkessels mit Pufferspeicher zur Solaranlage 3500 Euro dazu.

■ Wärmepumpen: Die Basisförderung für eine elektrische Wärmepumpe zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung im Bestandsbau beträgt bis zu 100 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, erklärt der Bundesverband Geothermie. Mindestens sind es jedoch 4000 Euro je Anlage für Erdwärme oder Wasser sowie 4500 Euro je Anlage für Erdwärme bei Vornahme einer Erdsondenbohrung. Bei besonders hoher Effizienz können sich die Förderbeträge um 50 Prozent erhöhen. Im Neubau werden nur besonders effiziente Wärmepumpen gefördert, deren Jahresarbeitszahl bei 4,5 und höher liegt.

■ Holzheizungen: Pelletkessel, wasserführende Pelletkaminöfen, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel sowie Kombinationskessel für Bestandsgebäude erhalten eine BAfA-Förderung. Im Neubau gibt es nur Zuschüsse für Brennwertanlagen und Anlagen mit Staubfilter. Die Förderung für einen Pelletkessel beträgt mindestens 3000 Euro je Anlage, mit Pufferspeicher mindestens 3500 Euro. Für einen wasserführenden Pelletkaminofen gibt es mindestens 2000 Euro, für einen Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets oder Hackschnitzeln mit Scheitholz rund 5000 Euro. Wenn eine alte fossile Anlage ausgetauscht wird, kommt ein Zusatzbonus von mindestens 1000 Euro hinzu.


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