Aufzug, Licht und Co. – Einfluss auf Energiegemeinkosten ist gering

In den eigenen vier Wänden lässt sich leicht Energie sparen. Doch auf manche Posten hat man wenig Einfluss – Stichwort gemeinschaftliche Energiekosten im Mehrparteienhaus. Geht trotzdem auch hier was?

Wer in einem der oberen Stockwerke wohnt, zahlt mehr für Energiegemeinkosten? Ist ein Aufzug im Haus, kann das durchaus so gehandhabt werden. Symbolbild: Christin Klose/dpa

Von Katja Fischer, dpa

Hamburg. Neben den Strom- und Heizkosten in der eigenen Wohnung müssen Bewohner in Mehrfamilienhäusern zusätzlich Energiekosten zahlen, die für gemeinsam genutzte Anlagen und Räume anfallen. Besonders in schlecht gedämmten Gebäuden mit veralteter Heiztechnik kann das schnell ins Geld gehen. Hier gibt es Einsparpotenziale. Der Anteil der gemeinschaftlichen Energiekosten hängt stark vom Zustand des Gebäudes und der Technik ab. Hat es einen Aufzug? Gibt es eine automatisierte Lüftung? Sind Treppenhäuser und Flure mit Heizkörpern ausgestattet? Gibt es beheizte Gemeinschaftsräume? Werden Energiesparlampen verwendet oder noch die alten Glühbirnen? Und: Wie alt ist die Heizung?

Strom für Beleuchtung

„Im Extremfall können die gemeinschaftlichen Energiekosten sicherlich 25 Prozent der gesamten Betriebskosten ausmachen“, sagt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Das sei vor allem in Neubauten mit automatischer Lüftung der Fall, wo die Heizkosten dafür gering sind. „Regelmäßig liegen die Anteile eher zwischen acht bis 12 Prozent.“ Jede Maschine und jedes Gerät, das im Wohngebäude Energie verbraucht, verursacht gemeinschaftliche Energiekosten. Dazu gehört zum Beispiel der Strom für den Aufzug, die Treppenbeleuchtung oder die Lüftungsanlagen im Haus. Damit der Hausstrom als Betriebskosten umlagefähig ist, müssen die einzelnen Posten klar der Betriebskostenverordnung zugeordnet werden können. Darum muss etwa der Strom für Aufzug und Beleuchtung je auf einem separaten Zähler erfasst werden. „Bei der Verteilung wird in der Regel die Wohnfläche zugrunde gelegt“, sagt Rolf Bosse. Je größer die Wohnung, desto größer ist auch der Anteil des Mieters an den gemeinschaftlichen Hausstromkosten. Es können aber auch andere Verteilerschlüssel vereinbart werden, zum Beispiel über die Anzahl der im Haus lebenden Personen. Das muss dann aber im Mietvertrag eindeutig geregelt sein. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können die Mitglieder grundsätzlich eigene Regeln für die Umlage dieser Kosten vereinbaren – für sich selbst und für ihre Mieter. „Oft richtet sich der Anteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, nach seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum“, sagt Michael Nack, Rechtsreferent beim Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn. Es könne aber zum Beispiel auch vereinbart werden, dass Bewohner von Wohnungen in höheren Etagen stärker an den Aufzugskosten beteiligt werden, weil sie ihn intensiver nutzen, sagt Nack. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, die zu einer WEG gehört, sollte sich also im Vorfeld genau informieren, welcher Verteilerschlüssel für den Hausstrom gilt. Beim Hausstrom macht der sogenannte Betriebsstrom einen wesentlichen Posten der gemeinschaftlichen Energiekosten aus. Das ist vor allem der Strom, den die Heizungsanlage im Haus verbraucht, insbesondere deren Pumpen. „Ältere Pumpen verbrauchen viel zu viel Strom – bis zu zehn Mal mehr als moderne, hocheffiziente Modelle“, sagt Alexander Steinfeldt von der gemeinnützigen Beratergesellschaft co2online in Berlin. Es lohnt sich also, alte Heizungs- und Warmwasserpumpen auszutauschen und einen hydraulischen Abgleich bei der Heizungsanlage zu veranlassen. Beim hydraulischen Abgleich werden die unterschiedlichen Komponenten der Heizungsanlage optimal aufeinander abgestimmt. Das kann zu erheblichen Kostenersparnissen führen.

Beschluss zur Modernisierung

Eigentümer in WEG haben die Möglichkeit, einen ansprechenden Beschluss zur Modernisierung der Heizung in der Eigentümerversammlung herbeizuführen. Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und einen Austausch der Heizungspumpe anregen. „Eine Hocheffizienzpumpe ist keine große Investition. Sie kostet samt Einbau und hydraulischem Abgleich circa 3000 Euro und amortisiert sich in etwa drei Jahren“, sagt Steinfeldt. Der Pumpentausch wird außerdem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert. Die Bewohner selbst haben nur einen geringen Spielraum, um den Haus- und Betriebsstromverbrauch zu beeinflussen. „Das Nutzerverhalten spielt bei den gemeinschaftlichen Energiekosten eher eine untergeordnete Rolle“, sagt Alexander Steinfeldt. Sicher, sie könnten weniger Aufzug fahren oder auf den Einsatz energiesparender Treppenhausbeleuchtung drängen. Es ist zum Beispiel in vielen Fällen möglich, die Zeit etwas zu verkürzen, die das Licht im Treppenhaus leuchtet. Aber diese Einsparungen sind marginal. Und man dürfe nicht am falschen Ende sparen, rät Rolf Bosse. Schließlich muss die Zeit reichen, damit sich alle Bewohner sicher im Treppenhaus bewegen können. 

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