Für viele bereits Pflicht: So sparen Sie bei der Heizungsprüfung

Wer sich mit dem Energiesparen auseinandersetzt, stößt schnell auf den Tipp zum hydraulischen Abgleich der Heizung. Für viele Wohnungsbesitzer ist der sogar bald Pflicht.

Ein hydraulischer Abgleich kann sich nicht nur bei älteren, sondern auch bei jüngeren Heizungen lohnen.

Bild: ZVSHK/dpa

Von Simone Andrea Mayer, dpa

Stuttgart. Große Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung müssen schon in diesem Jahr eine Prüfung und einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlage durchführen lassen. Kleinere Wohngemeinschaften sind 2024 dran. Es handelt sich dabei um eine einmalige Angelegenheit. Aber es lohnt sich, das schon jetzt vorzuplanen. Immobilien-Experten empfehlen eine Kopplung an einen anderen Pflichttermin oder an die übliche Heizungswartung. Das spart Kosten.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Bei diesem Abgleich ermittelt ein Fachbetrieb, wie viel Wärmeleistung es braucht, um die Wohnräume eines Hauses zu beheizen. Darauf basierend werden die nötige Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt. Außerdem werden die Pumpenleistung und die nötigen Widerstände im Heizkreislauf errechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück immer genau die benötigte Wassermenge fließt. Denn fließt zu viel oder zu wenig Wasser, werden nicht alle Räume im Haus gleichmäßig warm. Die Folge: Kältere Heizkörper werden stärker aufgedreht. Das verursacht unnötige Kosten. Die Maßnahme wird von Heizungsfachbetrieben durchgeführt und dauert je nach Größe der Anlage mehrere Stunden, vielleicht auch mit einer Unterbrechung über zwei Tage für die Berechnung.

Wer ist verpflichtet, das machen zu lassen?

Viele Wohnungsbesitzer beziehungsweise Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind betroffen, Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht. Und: Es geht nur um Zentralheizungen, die mit Gas betrieben werden. Eine Verordnung der Bundesregierung vom 1. September 2022 sieht vor, dass Mehrfamilienhäuser ab zehn Wohneinheiten eine Heizungsprüfung bis 30. September 2023 machen lassen müssen. Für Wohngebäude von sechs bis neun Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Dabei geht es darum, zu überprüfen, ob die Einstellungen des Heizsystems optimiert sind und ob diese bereits auf einen hydraulischen Abgleich zurückgehen. Zeigt die Prüfung Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden, so das vom Umweltministerium Baden- Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau. Wurde noch kein hydraulischer Abgleich gemacht, ist der nun ebenfalls Pflicht zu den schon genannten Stichdaten. Dafür gibt es laut Zukunft Altbau einen Zusatztermin.

Wann lasse ich Prüfung und Abgleich am besten machen?

Die Fristen enden erst in einigen Monaten beziehungsweise in über einem Jahr. Trotzdem rät Zukunft Altbau, bereits jetzt vorausschauend zu planen und Termine zu kombinieren. Einerseits, um Kosten zu sparen. Wird die Heizungsprüfung im Zuge eines sowieso stattfindenden Termins durchgeführt, liege der Aufwand in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Bei einem separaten Termin „können die Kosten in vielen Fällen schnell auf die doppelte Größenordnung anwachsen“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau. Auch der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum empfiehlt die Termin-Kombination, um Anfahrtskosten und Zeit zu sparen. Außerdem werde es wahrscheinlich günstiger sein, wenn alle Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus den hydraulischen Abgleich gemeinsam durchführen lassen. Das ist kein Muss, da der Abgleich auch die Heizkörper einbezieht und diese zum Sondereigentum der einzelnen Parteien zählen können. Geregelt ist das in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Andererseits entlasten die Kombi-Termine das Handwerk. Etwa die Verbindung mit der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers, die ebenfalls verpflichtend ist – zweimal innerhalb von sieben Jahren. Oder mit der jährlichen Anlagenwartung durch die Fachleute vom Heizungsbau. Auch Energieberaterinnen und -berater können die Prüfung laut Zukunft Altbau vornehmen.

Worauf sollte ich bei der Terminvereinbarung achten?

Die Heizungsprüfung sollte man nicht mit einem Heizungscheck verwechseln. Denn dieser geht einen Schritt weiter und ist keine Pflicht. Beim Heizungscheck inspizieren und dokumentieren die Fachleute laut Zukunft Altbau das komplette Heizsystem. Zwar erhalte man dadurch genauere Ergebnisse. Letztendlich führt der Check aber oft zu denselben Optimierungsmaßnahmen wie die Heizungsprüfung.

Was bringt der hydraulische Abgleich?

Der Energieverbrauch bei der Erwärmung von Heizkörpern soll sich durch einen hydraulischen Abgleich um bis zu 15 Prozent senken lassen, heißt es auf dem Portal Intelligent heizen des VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie und von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Zukunft Altbau geht von 10 Prozent aus, die Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands geht von einer Einsparung von bis zu fünf Prozent aus.

 Lohnt sich der Abgleich auch für kleinere Gebäude?

Zum längerfristigen Energiesparen – ja. Finanziell betrachtet – auf den ersten Blick nicht. Die einfachste Variante des hydraulischen Abgleichs, die Berechnung und Einstellung der Anlage, kann laut Frank Hettler für kleinere Gebäude 1000 Euro kosten. Dazu können Kosten für Umbauten kommen, etwa den Tausch einzelner Heizkörper oder den Einbau von Unterventilen an den Heizkörpern zum Einstellen der Wassermenge. Bei hydraulischen Abgleichen nach umfangreichen Umbaumaßnahmen in größeren Mehrfamilienhäusern können niedrige fünfstellige Beträge anfallen. Diese Investitionskosten sind in den meisten Fällen höher, als man in einem Winter an Ersparnissen herausholen könnte. Aber die Kosten für den Abgleich werden sich je nach Heizungssystem in wenigen Jahren amortisieren. Und man kann die Kosten immerhin reduzieren: Aktuell gibt es für Gebäude, die nicht unter die Pflicht zum hydraulischen Abgleich fallen, staatliche Förderung für die Maßnahme. Für Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bekommt man über das Programm „Heizungsoptimierung“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nach Antrag 15 bis 20 Prozent der Kosten zurück, wenn mindestens 300 Euro anfallen.

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